Abschlüsse, die an der Conerus-Schule Norden erworben werden können
- Zur Anmeldung.
- Schulformen sortiert nach angestrebtem schulischem Abschluss
- Schulformen sortiert nach bereits erreichtem schulischem Abschluss
Sie können bei uns folgende allgemeinbildende Schulabschlüsse erwerben:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
- Erweiterter Sekundarabschluss I
- Fachhochschulreife
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Berufliche Abschlüsse
Ein Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungen in allen Lernbereichen mindestens mit der Note "ausreichend" und in einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder in nicht mehr als in einem Fall mit der Note "ungenügend" bewertet worden sind.
1. Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses
Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer
- das Berufsvorbereitungsjahr besucht hat, in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen nachweist, an einem Förderkonzept zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teilgenommen und am Ende des Bildungsganges Kenntnisse nachweist, die den Anforderungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses entsprechen
- die Berufseinstiegsklasse erfolgreich besucht hat.
2. Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses:
Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer
- den Berufsschulabschluss erhalten hat.
Den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer
- den Berufsschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren nachweist
- die Abschlussprüfung der zweijährigen Berufsfachschule in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik oder Pflegeassistenz erfolgreich bestanden hat.
Den "Erweiterten Sekundarabschluss I" erwirbt, wer
- die Abschlussprüfung an der zweijährigen Berufsfachschule Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik oder die zweijährige Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent bestanden hat
- die eine einjährige Berufsfachschule mit erhöhtem Niveau in den allgemein bildenden Fächern für Realschüler/-innen oder die zweijährige Berufsfachschule in den Fachrichtungen Wirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik oder Pflegeassistenz erfolgreich besucht hat
und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
und im Fach Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und dem berufsbezogenen Lernbereich jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweist
- den Berufschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestens zwei Jahren nachweist
und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0
und im Fach Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und einem berufsbezogenen Lernbereich jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweist.
Die Fachhochschulreife erwirbt, wer die Abschlussprüfung an der Fachoberschule bestanden hat.
Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt, wer
- in der zweijährigen Berufsfachschule Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatik die Abschlussprüfung bestanden hat, eine Zusatzprüfung abgelegt hat und mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern des Zusatzangebotes und der Zusatzprüfung nachweist
- im Beruflichen Gymnasium in zwei aufeinander folgenden Kurshalbjahren eine entsprechende Punktzahl erwirbt.
Die "Allgemeine Hochschulreife" erwirbt, wer die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium Wirtschaft oder am Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales bestanden hat.
- Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin für Wirtschaftsinformatik
- Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin Schwer-punkt Sozialpädagogik
- Staatlich geprüfter Altenpfleger/Staatlich geprüfte Altenpflegerin
- Staatlich geprüfter Pflegeassistent/Staatlich geprüfte Pflegeassistentin


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