Staatlich geprüfter Altenpfleger/Staatlich geprüfte Altenpflegerin
Die Ausbildung in der Berufsfachschule Altenpflege soll dazu befähigen, die selbständige und verantwortliche Betreuung, Pflege und Beratung alter Menschen in allen Bereichen der Altenpflege zu übernehmen. Dies bedeutet insbesondere:
- die sach- und fachkundige, umfassende und geplante Pflege,
- die Mitwirkung bei der Behandlung kranker und behinderter Menschen in fortgeschrittenem Alter einschließlich der Ausführung ärztlicher Verordnungen,
- die Erhaltung und Wiederherstellung individueller Fähigkeiten im Rahmen geriatrischer und geron-topsychiatrischer Rehabilitationskonzepte,
- die Gesundheitsvorsorge einschließlich der Ernährungsberatung,
- die Betreuung und Beratung in persönlichen und sozialen Angelegenheiten,
- die Hilfe zur Erhaltung und Aktivierung einer möglichst eigenständigen Lebensführung einschließlich der Förderung sozialer Kontakte und zur Freizeitgestaltung,
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfen und die Beratung pflegender Angehöriger,
- die umfassende Begleitung schwerkranker, chronisch kranker und sterbender Menschen.
In die Klasse I der Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer
- den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist
- eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, nachweist, die Abschlussprüfung an der Berufsfachschule - Altenpflegehilfe - bestanden hat
- die Berufsausbildung zur Krankenpflegehelferin oder zum Krankenpflegehelfer erfolgreich abgeschlossen hat
- die persönliche Zuverlässigkeit und gesundheitliche Eignung nachweist.
Der vorherige Besuch der einjährigen Berufsfachschule Hauswirtschaft und Pflege für Realschulabsolventinnen und Realschulabsolventen wird empfohlen.
Da die Aufnahmekapazität der Berufsfachschule Altenpflege begrenzt ist, findet grundsätzlich ein Auswahlverfahren statt.
Schriftliche Prüfung:
- Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausurarbeiten.
- Die Bearbeitungszeit beträgt jeweils drei Zeitstunden.
Praktische Prüfung.
- In der praktischen Prüfung ist eine methodisch-praktische Aufgabe mit medizinisch-pflegerischen und sozialpflegerischen Inhalten selbständig zu lösen.
| Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
| Berufsübergreifender Lernbereich | 7,5 |
| mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Religion | |
| Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und schulische Praxis | |
| mit den Fächern | |
| Aufgaben und Konzepte der Altenpflege | 30 |
| Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung | 7,5 |
| Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit | 4 |
| Altenpflege als Beruf | 6 |
| Optionale Lernangebote | 5 |
| Insgesamt | 60 |
| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis |
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 2500 Zeitstunden durchgeführt.
Im Rahmen der praktischen Ausbildung in den Versorgungsformen der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege sind folgende Ausbildungsabschnitte vorzusehen in
- stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenpflege,
- einer Sozialstation oder entsprechenden Einrichtungen,
- einer psychiatrischen Klinik mit gerontopsychiatrischer Abteilung oder anderen Einrichtungen der gemeinde nahen Psychiatrie,
- einem Allgemeinkrankenhaus, möglichst mit geriatrischer Fachabteilung oder geriatrischem Schwerpunkt oder einer geriatrischen Fachklinik,
- Einrichtungen der offenen Altenhilfe.


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