Berufsschule
Verkäufer:in
Was machen Verkäufer:innen?
Verkäufer:innen …
- nehmen Warenlieferungen an,
- sortieren Waren, räumen sie in Regale ein und zeichnen Preise aus,
- führen regelmäßig Qualitätskontrollen durch,
- prüfen den Lagerbestand und bestellen Waren nach,
- Kassieren, prüfen dabei die Echtheit von Geldscheinen, achten auf die richtige Herausgabe von Wechselgeld und wickeln Zahlungen bargeldlos ab,
- wirken bei der Planung und Umsetzung von werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen mit,
- gestalten ihr Sortiment und berücksichtigen dabei wirtschaftliche und lokale Rahmenbedingungen,
- planen, bestellen und kassieren Waren,
- wirken bei der Lagerhaltung und der Verkaufsförderung mit,
- führen als Hauptaufgabe Verkaufs- und Beratungsgespräche mit Kunden.
Was ist das Ziel der Ausbildung?
- Abschluss zum Verkäufer/ zur Verkäuferin (IHK-Abschluss)
- Berufsschulabschluss und damit verbunden ggf.
- Verbesserung Ihres Schulabschlusses
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Ausbildung zum Verkäufer/zur Verkäuferin dauert in der Regel zwei Jahre.
Auf die Ausbildungszeit kann der erfolgreiche Schulbesuch der Berufsfachschule -Wirtschaft- Schwerpunkt Handel angerechnet werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Schulform erfolgreich abgeschlossen wurde (bitte beachten Sie die Informationen zum Bildungsgang „Einjährige Berufsfachschule -Wirtschaft- Schwerpunkt Handel) und der Ausbildende der Anrechnung zustimmt. Informationen dazu, sowie den entsprechenden Antrag erhalten Sie bei der IHK.
Auch Auszubildende mit Abitur oder Fachhochschulreife können ihre Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzen. Entsprechende Auskünfte erteilt die örtliche IHK.
Was hat die Berufsschule mit der Ausbildung zu tun?
Die Ausbildung zur Kauffrau/ zum Kaufmann ist eine duale Ausbildung. Das bedeutet, die Ausbildung besteht aus einer betrieblichen und einer schulischen Ausbildung.
Während Sie im Ausbildungsbetrieb praktische Tätigkeiten erwerben, unterrichten wir Sie in der Berufsschule in theoretischen Grundlagen und Allgemeinbildung.
Den Ausbildungsvertrag schließen Sie mit Ihrem Ausbildungsbetrieb ab. Ihr Unternehmen meldet Sie dann für den Berufsschulunterricht an der zuständigen Berufsschule an.
Wie oft findet der Unterricht statt?
Im ersten Ausbildungsjahr besuchen sie an zwei Schultagen je Woche den Unterricht in der Berufsschule. Im zweiten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht an einem Schultag je Woche statt. Die Unterrichtszeiten werden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein?
Voraussetzung für den Besuch der Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Einzelhandelsunternehmen zum Verkäufer/ zur Verkäuferin.
Welche Inhalte werden in der Berufsschule vermittelt?
Wir unterrichten in Lernfeldern und Fächern. Lernfelder sind zusammengefasste thematische Einheiten.
Im ersten Ausbildungsjahr unterrichten wir die Lernfelder 1 – 6. Dabei werden, bis auf die Lernfelder 4 und 5, alle Lernfelder in zwei Wochenstunden unterrichtet. Die Lernfelder 4 und 5 werden einstündig angeboten.
Im Lernfeld 1 „Mit der Ausbildung beginnen“ begleiten wir Sie beim Übergang in die Arbeitswelt, indem wir die rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung vermitteln und Sie über die wirtschaftliche Stellung des Einzelhandels informieren.
Im Lernfeld 2 „Verkaufsgespräche kundenorientiert führen“ unterrichten wir Sie in der Kunst der Verkaufsgespräche – von der erfolgreichen Kontaktaufnahme bis hin zum Kaufabschluss.
Wie ein Verkauf rechtlich einzuordnen ist und welche Tätigkeiten an der Kasse eines Einzelhandelsunternehmen anfallen, können Sie in Lernfeld 3 „Tätigkeiten im Kassenbereich durchführen“ lernen.
Im Lernfeld 4 „Waren präsentieren“ vermitteln wir Kenntnisse in der richtigen Platzierung und Präsentation von Waren.
Wie Sie erfolgreich werben, erfahren Sie in Lernfeld 5 „Werben und den Verkauf fördern“.
Einblicke in den Beschaffungsprozess erhalten Sie in Lernfeld 6 „Waren beschaffen“.
Im zweiten Ausbildungsjahr unterrichten wir die Lernfelder 7 – 10. Dabei werden die Lernfelder 7 und 9 mit 1,5 Stunden je Woche unterrichtet.
Im Lernfeld 7 „Annahme, Lagerung und Pflege der Ware“ lernen Sie, was bei der Annahme einer Warensendung zu beachten ist und wie Ware richtig gelagert und gepflegt wird.
Kenntnisse in Buchführung in einem Einzelhandelsunternehmen vermitteln wir in Lernfeld 8 „Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren.
Im Lernfeld 9 „Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen“, können Sie lernen, wie Preise kalkuliert werden.
Das Lernfeld 10 „Besondere Verkaufssituationen bewältigen“ bereitet Sie darauf vor, auch in schwierigen Verkaufssituationen professionell zu agieren.
Ergänzend zu den Lernfeldern unterrichten wir Sie in den Fächer Deutsch (zweistündig im ersten Ausbildungsjahr, einstündig im zweiten Ausbildungsjahr), Politik (zweistündig im ersten Ausbildungsjahr, einstündig im dritten Ausbildungsjahr) und Englisch (zweistündig im ersten Ausbildungsjahr).
Welche Besonderheiten bietet die Conerus-Schule?
Ihre personalen Kompetenzen wie Teamfähigkeit sowie Mitgestaltung des eigenen Lern- und Arbeitsumfeldes möchten wir ausbauen und Ihre Kommunikationsfähigkeit stärken. Dazu bieten wir Ihnen mit einem modernen Projektraum den geeigneten Rahmen, so dass Teamarbeit in unterschiedlichen Gruppengrößen und Zusammenhängen nichts im Wege steht. Selbstverständlich ist dieser Raum technisch auf dem neusten Stand.
In unserem modernen Verkaufsraum haben Sie die Möglichkeit, sich als Verkaufskraft auszuprobieren. Durch die professionelle Einrichtung und die Ausstattung des Raums mit einem Soundsystem finden Sie dafür ideale Bedingungen vor.
Alles rund um die Prüfungen
Ihren IHK-Abschluss zum Verkäufer/zur Verkäuferin erwerben Sie, wenn Sie sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung, das “Fallbezogenen Fachgespräch”, erfolgreich bestehen.
Wann findet die Zwischenprüfung statt und welche Inhalte werden geprüft?
Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die genauen Termine finden Sie hier.
Die schriftliche Prüfung ist mit 90 Minuten befristet und umfasst Themengebiete des ersten Ausbildungsjahres. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.ihk-aka.de/pruefungen/zp/pruefungsanforderungen/B7300.
Wann findet die Abschlussprüfung statt und welche Inhalte werden geprüft?
Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet die Abschlussprüfung statt. In dieser Prüfung werden die Bereiche “Verkauf und Marketing”, “Warenwirtschaft und Rechnungswesen” und “Wirtschafts- und Sozialkunde” geprüft. Nähere Informationen dazu finden Sie unter https://www.ihk-aka.de/aktuelles/termine/ap bzw. https://www.ihk-aka.de/pruefungen/ap/berufe/B6171 .
Wenn die schriftlichen Prüfungen korrigiert sind, werden Sie von dem zuständigen IHK-Prüfungsausschuss zum Fallbezogenen Fachgespräch eingeladen. In dieser mündlichen Prüfung werden Sie zu Themen Ihrer Wahlqualifikation, die Sie im Laufe Ihrer Ausbildung mit Ihrem Ausbildungsbetrieb festlegen, befragt.
Welchen Abschluss bekommen Sie von der Berufsschule?
Nachdem Sie Ihre IHK-Prüfungen erfolgreich bestanden und auch die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
Sollten Sie ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss in die Ausbildung gestartet sein, dann haben Sie, bei entsprechenden Noten, mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule auch den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erreicht.
Außerdem erhalten Sie, ebenso wie die Auszubildenden, die über den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss verfügen, bei entsprechendem Notendurchschnitt den Erweiterten Sekundarabschluss I.
Wann erhalten Sie ein Abschlusszeugnis der Berufsschule für Auszubildende zur Verkäuferin/zum Verkäufer im Einzelhandel?
Wenn alle Lernfelder und Fächer mindestens „ausreichend“ benotet wurden. Maximal dürfen zwei Noten „mangelhaft“ oder darf eine Note „ungenügend“ sein. Außerdem muss der Gesamtdurchschnitt mindestens „ausreichend“ sein.
Welche Noten werden für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss gefordert?
Dazu benötigen Sie auf dem Abschlusszeugnis der Berufsschule einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens eine 3,0.
Welche Noten werden für den Erweiterten Sekundarabschluss I gefordert?
Dazu benötigen Sie in den Fächern Deutsch, Englisch und dem Berufsbezogenen Lernbereich mindestens die Note „befriedigend“ sowie im Gesamtdurchschnitt mindestens eine 3,0.
Welche Möglichkeiten haben Sie nach der Ausbildung?
Als Verkäufer:in haben Sie die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel anzuschließen. Da Ihre abgeschlossene Ausbildung angerechnet wird, dauert die Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Einzelhandel für Sie nur noch ein Jahr.
Außerdem haben Sie, wenn Sie einen Realschulabschluss haben, nach dem erfolgreichen Abschluss zum Verkäufer /zur Verkäuferin die Möglichkeit, bei uns die Fachoberschule zu besuchen und dort die Fachhochschulreife zu erlangen. Dieser Abschluss eröffnet Ihnen zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten, bzw. ein Studium an einer Fachhochschule.
Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?
Sollten sich in der Berufsschule gravierende Leistungsprobleme ergeben, kann – in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb – die ausbildungsbegleitende Hilfe der Bundesagentur für Arbeit kostenlos in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/erfolgsgeschichte-ausbildungsbegleitende-hilfen
Sollte während Ihrer Ausbildung die Ausbildungsvergütung nicht ausreichend sein, so kann die Bundesagentur für Arbeiten in bestimmten Fällen mit der Berufsausbildungsbeihilfe unterstützen. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
Wie funktioniert die Anmeldung zur Berufsschule?
Sie finden den Zugang zu unserer Anmeldung auf unserer Homepage unter Bewerbung. Wählen Sie den Button „Zur Onlinebewerbung/Anmeldung“ und füllen Sie diese vollständig aus, drucken sie und reichen Sie das Formular bei uns ein. Ihren 1. Berufsschultag finden Sie in den Sommerferien auf unserer Homepage.